Küstenfischereiverordnung (KüFo) Ausnahmeregelung weiterhin gültig!

Als Angler ist man für die Einhaltung der Mindestmaße höchstselbst verantwortlich. Dies ist jedoch nicht immer ganz einfach. Informationen zu Sonderregelungen und deren Gültigkeit sind häufig nur schwer zu finden. Deshalb haben wir hier eine wichtige Ausnahmeregelung zur aktuellen KüFo für euch herausgesucht.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Downloads/AllgemeinverfuegungKueFO.pdf;jsessionid=1E0F364F3F398981901B53A19E0A1BAF?__blob=publicationFile&v=4

 

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