Änderung der BiFVO

Die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert. § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die Verordnung ist hier einsehbar.

Eine Zusammenfassung aller derzeitigen Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein nach BiFVO und KüFVO bietet der LSFV hier an.

Quelle: Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (lsfv-sh.de)