Fischereischein

Seit dem 22. Februar 1983 ist die Fischereischeinprüfung in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt. Jeder Angler, der in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat, muß die Fischereischeinprüfung ablegen. Der Gesetzesgeber des Landes Schleswig-Holstein hat den Landesangelverband mit der Durchführung dieser Prüfung beauftragt.

Viele ehrenamtliche Sportfreunde der Kreisverbände und Vereine sind nun Jahr für Jahr als Lehr- und Prüfbefähigte für die Angler, die die Fischereischeinprüfung ablegen wollen, tätig.

Die vom Landesangelverband festgelegte Ausbildungs- und Prüfungsordnung gibt den Weg vor, damit diese Prüfung gesetzlich ablaufen kann. Der Lehrgang beinhaltet 6 Fachthemen die unter dem Bereich Ausbildungsthemen eingesehen werden können.

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Binnengewässern
(Schleswig-Holsteinische Binnenfischereiordnung – BiFO)
vom 29.06.2016

Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung – KüFVO) vom 3. Dezember 2018

Notwendigkeit der Ausbildung und Prüfung

Wer den Fischfang ausüben will, hat nicht allein seine Rechte wahrzunehmen, er muß zugleich seine Verpflichtung in vollem Umfang erfüllen. Er hat in allen seinen Handlungen die Grundsätze der Fischgerechtigkeit zu wahren und den Bestimmungen des Fischereigesetzes, der KüFVO und der BiFVO sowie der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes zu genügen.

Außerdem sind die Vorgaben aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen über den Naturschutz, den Umweltschutz und den Tierschutz strikt zu beachten. An eine korrekte und waidgerechte Ausübung der Fischerei sind daher Anforderungen zu stellen, die über allgemeine Fischkenntnisse und Fertigkeiten des Ausübenden hinausgehen. Nur ein ausgebildeter Angelfischer kann diesen Pflichten gerecht werden.