Änderung Landesfischereigesetz
Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 26.09. durch Beschluß das LFischG geringfügig geändert, insbesondere § 39. Aus der Formulierung „Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (…) 3. das Fischen […]